unbillig

unbillig
ụn|bil|lig 〈Adj.〉
2. nicht recht
● es ist ein \unbilliges Verlangen, dass ...; \unbillige Forderungen

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ụn|bil|lig <Adj.> [mhd. unbillich = unrecht, unschicklich, gewalttätig] (Rechtsspr., sonst veraltend):
nicht billig (3):
-e Forderungen.

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ụn|bil|lig <Adj.> [mhd. unbillich = unrecht, unschicklich, gewalttätig]: a) (Rechtsspr., sonst veraltend) nicht ↑billig (3): -e Forderungen; Anderseits ist es u., von einem freiberuflich Tätigen ... größere Opfer zu verlangen als von einem Beamten (NZZ 25. 8. 83, 3); ∙ b) nicht ↑billig (1), überhöht: Ich musste ein Paar neue Stiefel anschaffen ... Ich wählte und handelte lange. Ich musste auf ein Paar neue, die ich gern gehabt hätte, Verzicht leisten; mich schreckte die -e Forderung (Chamisso, Schlemihl 69).

Universal-Lexikon. 2012.

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